Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Bau-, Reinigungs-, Sanierungs-, Demontage-, Logistik- und Facility-Leistungen der Enfa GmbH.
Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Enfa GmbH („Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über Dienst- und Werkleistungen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder Rahmenvertrag haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die ausdrücklich als Verbraucherregelung gekennzeichneten oder gesetzlich zwingenden Bestimmungen.
Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung eines Vertrags oder den Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Leistungsumfang, Einsatzort, Ausführungszeit und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
Leistungsumfang und Änderungen
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen fachgerecht unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Sicherheitsvorschriften. Wir dürfen geeignete Nachunternehmer einsetzen, bleiben dem Auftraggeber gegenüber jedoch verantwortlich.
Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden gesondert vergütet. Soweit möglich, stimmen wir Preis- und Terminfolgen vor Ausführung ab. Bei notwendigen Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen wir zumutbare Maßnahmen auch ohne vorherige Bestätigung durchführen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig erreichbar ist.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugang, Arbeitsflächen, erforderliche Informationen, Anschlüsse und – soweit vereinbart – Genehmigungen zur Verfügung. Er weist auf bekannte Gefahren, Schadstoffe, empfindliche Bauteile und besondere Betriebsregeln hin.
Verzögerungen und Mehraufwand, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, können nach den gesetzlichen Vorschriften zusätzlich berechnet werden. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen.
Termine und höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs – insbesondere Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Materialengpässe oder Ausfälle – verlängern Leistungsfristen angemessen. Beide Parteien informieren sich unverzüglich über erkennbare Verzögerungen.
Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Ist keine Vergütung bestimmt, gilt die übliche Vergütung. Stunden-, Material-, Geräte-, Fahrt-, Entsorgungs- und Nebenkosten werden nach Vereinbarung oder tatsächlichem Aufwand berechnet.
Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug fällig. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt. Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, nimmt der Auftraggeber die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung ab. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Für Verbraucher gelten die besonderen gesetzlichen Anforderungen an eine fiktive Abnahme.
Bei in sich abgeschlossenen Leistungsteilen können Teilabnahmen und Abschlagszahlungen vereinbart werden.
Mängel
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel zeitnah und nachvollziehbar mitteilen und uns Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Gesetzliche Rechte werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
Keine Haftung besteht für Beeinträchtigungen, die auf ungeeignete Vorgaben, Materialien oder Vorleistungen des Auftraggebers oder Dritter zurückgehen, sofern wir unserer Prüf- und Hinweispflicht nachgekommen sind.
Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Kündigung und Stornierung
Kündigungsrechte richten sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bei einer freien Kündigung eines Werkvertrags durch den Auftraggeber gelten die gesetzlichen Vergütungsfolgen. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Materialien und nicht mehr vermeidbare Kosten sind zu vergüten.
Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt. Wird auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen, gelten die gesetzlichen Regeln zu Wertersatz und Erlöschen des Widerrufsrechts.
Eigentum und Unterlagen
Von uns gelieferte, noch nicht fest eingebaute Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Fotos und Dokumentationen dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet und ohne Zustimmung nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Essen ausschließlicher Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände und zwingenden Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform festgehalten werden. Individuelle Abreden bleiben davon unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
